Impressum

Verantwortlich:

Tobias Thiele-Philippi

Kontakt:

info@eventlions.de
0176/60140050

Steuernummer:

 101/281/01724

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eventlions - Cateringservice und Eventmanagement
Tobias Thiele-Philippi, Leipziger Straße 68, 39112 Magdeburg
Post an: Feldweg 9b, 39291 Möckern

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und zur Überlassung von
Mietgegenständen.
2. Geschäftsbedingungen des Entleihers/Bestellers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Besteller / Entleiher an: Tobias Thiele-Philippi, Feldweg 9b, 39291 Möckern zustande.
Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
2. Eventlions haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel und Schadensersatz, die außer bei Verletzung von Körper und Gesundheit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, von Eventlions zurückzuführen sind.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei gewerblichen Auftraggebern, nicht gegenüber privaten Letztverbrauchern.
2. Rechnungen von Eventlions ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Eventlions berechtigt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu berechnen,(bei Rechtsgeschäften, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt
ist, von 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz. Die Geltungmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt durch Eventlions
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Eventlions zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist Eventlions berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise
bei: höherer Gewalt oder wenn andere nicht von Eventlions zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
3. Eventlions hat den Besteller von der Ausübung des Rücktrittrechts in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Rücktritt des Auftraggebers/Stornierung
1. Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers so ist Eventlions berechtigt folgende Stornokosten zu berechnen:
Caterings und Mietgegenstände
bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25 % des Preises,
zwischen vier und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 45 % des Preises, ab der
2.Woche vor dem Veranstaltungstermin 75 % des Preises.

2. Der Vermieter / Erbringer muss sich das anrechnen lassen, was er anderweitig durch dieVermietung / Veräußerung derselben Ware erzielt oder böswillig zu erzielen unterlässt.
3. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren und Eventlions dem eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Zeiten
1. Der Veranstalter ist verpflichtet bis spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl Eventlions mitzuteilen. Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
2. Dies gilt nicht bei einer vereinbarten Festabnahme.

§ 7 Schlussbestimmung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Eventlions, Magdeburg..
3. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.


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